Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist eine bei den Amtsgerichten geführte Datensammlung. In dieser Datensammlung sind Informationen über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und kaufmännisch geführten Unternehmen enthalten.

Das Handelsregister wird mittlerweile elektronisch geführt. In das Handelsregister kann jedermann Einsicht nehmen, ohne dass eine besondere Berechtigung oder ein spezielles Interesse gegenüber dem Registergericht nachgewiesen werden müsste, § 9 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch). Ein (kostenpflichtiger) online-Abruf von Daten des Handelsregisters ist unter der Internetadresse www.handelsregister.de jederzeit möglich.

Jeder Einzelkaufmann, jede juristische Person und jede Handelsgesellschaft wird unter einer fortlaufenden Nummer in das Register eingetragen (z.B. HRB 148796).

In das Handelsregister werden bestimmte rechtserhebliche Tatsachen über Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen. Man muss dabei zwischen solchen Tatsachen unterscheiden, die kraft gesetzlicher Anordnung verpflichtend von einem Kaufmann in das Handelsregister einzutragen sind und solchen, die auf freiwilliger Basis zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden können.

Welche Informationen von Kaufleuten verpflichtend beim Handelregister anzumelden sind, ergibt sich aus den einzelnen gesetzlichen Vorschriften z.B. in HGB, GmbHG oder AktG. Dabei hat das Handelsregister notfalls durch die Festsetzung von Zwangsgeld dafür zu sorgen, dass die verpflichtend einzutragenden Angaben von den Betroffenen auch tatsächlich vorgenommen werden, § 14 HGB.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen A und B. In die Abteilung A werden vor allem Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, in die Abteilung B Kapitalgesellschaften aufgenommen, § 3 Handelregisterverordnung.

Das Handelsregister dient vor allem auch dem Schutz des Rechtsverkehrs. Wer sich demnach über das Alter einer ihm bis dato unbekannten GmbH informieren will, wer wissen will, mit wie viel Stammkapital eine Gesellschaft ausgestattet ist oder wer sich über die Vertretungsverhältnisse innerhalb einer Gesellschaft informieren will, der erhält über das Handelsregister verhältnismäßig aktuelle Informationen.

Die Schutzwirkung des Handelsregisters für den Geschäftsverkehr wird dadurch noch gesteigert, indem nach § 10 HGB Handelsregistereintragungen vom Gericht durch Veröffentlichung bekannt gemacht werden.